1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger wird widerklageweise verpflichtet, der Beklagten CHF 4'625.35 zzgl. Zins von 5 % seit dem 1. November 2019 zu bezahlen.» 2.2. Mit Berufungsantwort vom 8. April 2022 beantragte der Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: