1.6. An der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Aarau vom 11. November 2021 wurden M., B. und C. als Zeugen sowie die Parteien (für die Beklagte deren Verwaltungsrat und Geschäftsführer D.) befragt. Die Parteivertreter nahmen zum Beweisergebnis mündlich Stellung. -3- 1.7. Gleichentags fällte das Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Aarau den folgenden Entscheid, der irrtümlich (vgl. Ziff. 12 der Prozessgeschichte des Entscheids) auf den 10. November 2021 datiert wurde: «1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Forderungen in der Höhe von brutto Fr. 9'914.80 plus Zins zu 5 % seit 14. November 2019 zu bezahlen.