2. Der Kläger sei widerklageweise zu verpflichten, der Beklagten CHF 4'625.35 zzgl. Zins von 5% seit dem 1. November 2019 zu bezahlen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers.» 1.3. Mit Eingabe vom 19. April 2021 erstattete der Kläger die Replik sowie die Widerklageantwort. Er hielt an den Klagebegehren fest und beantragte die Abweisung der Widerklage. 1.4. In der Duplik und Widerklagereplik vom 27. Mai 2021 hielt die Beklagte am Antrag auf Klageabweisung und ihrer Widerklage fest. 1.5. Am 15. Juni 2021 erstattete der Kläger die Widerklageduplik und hielt am Antrag auf Abweisung der Widerklage fest.