3. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet." 3. Der Kläger reichte mit Eingabe vom 29. Dezember 2021 (Postaufgabe am 31. Dezember 2021) fristgerecht Berufung gegen den ihm am 18. Dezember 2021 zugestellten Entscheid ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: