1. Mit Eingabe vom 6. November 2021 reichte der Kläger beim Bezirksgericht Muri eine "Klage im vereinfachten Verfahren nach Art. 244 ZPO, Art. 684 ZGB und weitere Artikel" ein. Unter den Ziffern 3.1 bis 3.51 wurden als "Beklagte Parteien" verschiedene Personen, darunter auch "Unbekannte" und "Weitere Personen", aufgeführt. Unter dem Titel "Rechtsbegehren Schadenersatzforderungen" nannte der Kläger unter den Ziffern 5a bis 5u jeweils "Entschädigung aufgrund" verschiedenster kurz genannter Sachverhalte.