Die KmB-Stunden seien nicht als Minusstunden, sondern als Neutralposition verbucht worden und hätten lediglich den Zweck gehabt, ein allfälliges negatives Gleitzeitsaldo auszugleichen. Sie wären nur zu Gunsten des Klägers bei einem allfälligen Arbeitgeberverzug berücksichtigt worden, ansonsten jedoch unberücksichtigt geblieben und folglich nicht als Minusstunden vom Gleitzeitsaldo abgezogen worden (Beschwerde S. 6 f.). Aus der Duplikbeilage 22 ergebe sich, dass die KmB-Stunden in den einzelnen Monatsabrechnungen zwar aufgeführt, jedoch nicht als Arbeitszeit berücksichtigt worden seien (weder als Plus- noch als Minusstunden).