Zum anderen lasse sich auch der Besprechungsnotiz vom 17. Juni 2019 gemäss Replikbeilage 4 entnehmen, dass es "nun so sei", dass diejenigen Stunden, welche die Techniker bei fehlender Arbeit erhalten würden, mit den von ihnen geleisteten Gleitzeitstunden verrechnet würden. Weiter habe der Vertreter der Beklagten, C., anlässlich der Hauptverhandlung selber angegeben, dass es im Hinblick auf die KmB-Stunden am Ende des Jahres zu einer Verrechnung mit dem Gleitzeitsaldo der Mitarbeiter gekommen sei bzw. dass die hieraus entstandenen Stunden auf Ende Jahr "glattgestrichen" worden seien. Dies habe im Übrigen auch der von der Beklagten angerufene Zeuge E. bestätigt.