05, 34 f. und die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Leistungsart erfolgten Diskussionen, vgl. act. 35, 170; Klagebeilage 15; Beschwerde Ziff. 5, S. 6; Replikbeilage 4) nach Treu und Glauben von einer solchen (mit einer Reaktionszeit von 15 Minuten) hat ausgehen dürfen, womit darüber ein normativer Konsens vorlag (vgl. BGE 123 III 35 E. 2b).