Gedanken gespielt, was passiere, wenn sie es trotzdem abgelehnt hätten (act. 161). Ihm sei gesagt worden, dass sie es so handhaben müssten [d.h. Aufträge annehmen müssen], wie im Dokument bzw. der Arbeitsanweisung [Klagebeilage 14] genannt, welche an einer offiziellen Sitzung für alle verbindlich gekommen [wohl erklärt worden] sei (act. 167). Auch der Kläger bestätigte somit, dass eine Annahmepflicht, wie in Klagebeilage 14 erwähnt, bestand.