Wenn ein Techniker bereit sei, zu arbeiten, müsse er innerhalb von 15 Minuten zurückrufen. Wenn er das nicht tue, könne er diesen Tag nicht auf KmB schreiben. Dann müsse er Überstunden kompensieren (act. 143). Wenn jemand einen Tag habe kompensieren wollen, habe er sagen können, dass er frei haben wolle (act. 145). Die Würdigung der Aussagen des Zeugen E. führt zum Schluss, dass die Regel von Klagebeilage 14 betreffend Annahmepflicht offensichtlich gelebt wurde, d.h. dass bei Leistung von KmB-Stunden eine Annahmepflicht bestand, andernfalls keine KmB-Zeit gutgeschrieben wurde.