4.6.2. Der Zeuge E. gab an, dass Klagebeilage 14 nur ein "internes" Blatt und noch in Bearbeitung gewesen sei (act. 142). Er bestätigte indes, es sei richtig, dass – wie auf Klagebeilage 14 vermerkt – man innerhalb von 15 Minuten die Disposition habe zurückrufen und zur Verfügung stehen bzw. einen Einsatz annehmen müssen. Wenn ein Mitarbeiter Zeit auf sein virtuelles Konto habe gutgeschrieben haben wollen, dann habe er das Telefon abnehmen müssen. Wenn er es nicht abgenommen habe, dann sei die Disponentin davon ausgegangen, dass er nicht arbeite und man ihn nicht einsetzen könne. Wenn ein Techniker bereit sei, zu arbeiten, müsse er innerhalb von 15 Minuten zurückrufen.