(act. 137 f.). Auf Vorhalt von Klagebeilage 14 (act. 136) gab er an, dass ihnen diese bei einer Versammlung abgegeben worden sei. Ihnen sei kommuniziert worden, dass dies die Regeln seien und dass es so laufen müsse (act. 137). Der Zeuge D. hat somit bestätigt, dass Klagebeilage 14 als verbindliche Arbeitsanweisung ausgehändigt worden ist und bei Verrichtung von KmB-Stunden namentlich eine Annahmepflicht innert 15 Minuten bestanden hat.