Die Stunden, die ihnen gefehlt hätten, hätten sie mit KmB erfassen können (act. 134). Wenn man Ende Jahr Minusstunden gehabt habe, seien diese mit den KmB-Stunden aufgefüllt worden (act. 135). Man habe so früh wie möglich sagen müssen, ob man kompensieren oder auf KmB arbeiten wolle (act. 135). Es sei möglich gewesen, etwa zu sagen, man habe seine Arbeitszeit schon geleistet und wolle kompensieren, um beispielsweise einen Ausflug zu machen, aber diese Zeit habe man als Zeitausgleich erfassen müssen und nicht als KmB -9-