Der Zeuge D. sagte aus, ihnen sei kommuniziert worden, dass die Zeitkategorie KmB verbucht werden solle, wenn sie keine Arbeit von der Dispo erhielten. Man müsse dann innerhalb von 15 Minuten das Telefon abnehmen und losfahren. Wenn man es nicht erreicht habe, dann müsse man Urlaub oder Freizeit eingeben (act. 132). Man habe abnehmen und gehen müssen. Ansonsten seien die KmB-Stunden gestrichen worden (act. 133). Wenn sie KmB aufgeschrieben hätten, dann seien sie auf Abruf bereit, dann habe man annehmen und sofort losmüssen. Man habe dann nicht etwas Anderes machen können (act. 134). Die Stunden, die ihnen gefehlt hätten, hätten sie mit KmB erfassen können (act. 134).