Vor diesem Hintergrund vermöge die Ansicht der Beklagten, es habe sich hierbei um ein nicht verbindliches Arbeitspapier gehandelt, nicht zu überzeugen, zumal selbst der von der Beklagten angerufene Zeuge, E., im Rahmen der Hauptverhandlung bestätigt habe, dass ein Techniker innerhalb von 15 Minuten das Telefon habe abnehmen und den Einsatz auch annehmen müssen, sofern er die Zeitkategorie KmB habe gutgeschrieben erhalten wollen. Schliesslich könne auch der Besprechungsnotiz vom 17. Juni 2019 zwischen E. und G. entnommen werden, dass sich die Beklagte der entsprechenden Problematik, wonach für die KmB-Stunden keine Zeit gutgeschrieben werde und eine Verrechnung mit