Sowohl der Zeuge D. als auch die Zeugin F. hätten bestätigt, dass die darin aufgeführten Regeln tatsächlich so gelebt und kommuniziert worden seien. Vor diesem Hintergrund vermöge die Ansicht der Beklagten, es habe sich hierbei um ein nicht verbindliches Arbeitspapier gehandelt, nicht zu überzeugen, zumal selbst der von der Beklagten angerufene Zeuge, E., im Rahmen der Hauptverhandlung bestätigt habe, dass ein Techniker innerhalb von 15 Minuten das Telefon habe abnehmen und den Einsatz auch annehmen müssen, sofern er die Zeitkategorie KmB habe gutgeschrieben erhalten wollen.