4.2. Die Vorinstanz erwog diesbezüglich, Klagebeilage 14 lasse sich entnehmen, dass man – um die Leistungskategorie KmB eintragen zu können – innerhalb von 15 Minuten die Disponentin zurückrufen und zur Verfügung stehen müsse, dass ein Einsatz angenommen werden müsse und dass es Zuschläge nur für effektiv geleistete Arbeiten gebe. Das entsprechende Dokument wirke äusserst förmlich und mache nicht den Anschein eines blossen "Arbeitspapiers". Sowohl der Zeuge D. als auch die Zeugin F. hätten bestätigt, dass die darin aufgeführten Regeln tatsächlich so gelebt und kommuniziert worden seien.