Gegenstand Vereinfachtes Verfahren betreffend Lohnzahlung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger war vom 1. Oktober 2012 bis Ende November 2020 bei der Beklagten als [...] angestellt. 2. 2.1. Mit Klage vom 10. September 2020 beim Bezirksgericht Aarau stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 4'944.50 netto zzgl. Zins von 5 % (Überstunden 2019) seit dem 1. Januar 2020 zu bezahlen; Mehrforderungen ausdrücklich vorbehalten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."