Die internationale Zuständigkeit bedeutet die Zuweisung der Entscheidungskompetenz über eine Streitsache mit Auslandsbezug an Gerichte o- der Behörden eines bestimmten Staates (JOLANTA KREN KOSTKIEWICZ, Schweizerisches Internationales Privatrecht, 2. Aufl., Bern 2018, Rz. 54). Die internationale Zuständigkeit wird in Staatsverträgen oder – wenn keine solchen anwendbar sind – im innerstaatlichen Recht geregelt (KREN KOST- KIEWICZ, a.a.O., Rz. 58).