4.2. Am 30. November 2020 erging in Liechtenstein ein Versäumnisurteil betreffend die Parteien des vorliegenden Verfahrens ([...]; Beilage zur Klageantwort vom 19. Januar 2021). Ob dieses liechtensteinische Urteil in der Schweiz anerkannt werden kann, bestimmt sich wiederum nach dem CH- FL-Abkommen. Art. 1 Abs. 1 des CH-FL-Abkommens hält die Voraussetzungen fest, nach welchen Entscheidungen in Zivilsachen im jeweils anderen Staat anerkannt werden können. Erforderlich ist dabei unter anderem auch die begründete Zuständigkeit des entscheidenden Gerichts (Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 CH-FL-Abkommen). Die Fälle der begründeten Zuständigkeit sind in Art. 2 Abs. 1 Ziff.