2.3. Mit Verfügung vom 3. Februar 2021 beschränkte das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Zivilgerichts, das Verfahren vorläufig auf die Frage der Zuständigkeit. 2.4. Mit Zwischenentscheid vom 11. Februar 2022 erkannte das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. Das Gericht tritt auf die Klage vom 23. November 2020 ein. 2. Es wird mit separater Verfügung über das weitere Vorgehen informiert. 3. Die Gerichtskosten werden im Endentscheid verlegt. 4. Allfällige Parteientschädigungen werden im Endentscheid zugesprochen."