3. Die Beklagte 3 sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 2'428.00 zzgl. Zins von 5 % p.a. seit 3. Februar 2020 zu bezahlen. 4. Der Beklagte 4 sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 2'428.00 zzgl. Zins von 5 % p.a. seit 3. Februar 2020 zu bezahlen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) je zu Lasten der Beklagten 1 – 4." 2.2. Mit Klageantwort vom 19. Januar 2021 stellten die Beklagten folgende Anträge: