1.2. Nachdem die Beklagten der Schlichtungsverhandlung vom 19. August 2020 ohne Entschuldigungsgrund fernblieben, erteilte das Friedensrichteramt Kreis VIII der Klägerin gleichentags die Klagebewilligung. 2. 2.1. Mit Klage vom 23. November 2020 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg folgende Anträge: " 1. Die Beklagte 1 sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 2'428.00 zzgl. Zins von 5 % p.a. seit 3. Februar 2020 zu bezahlen. 2. Die Beklagte 2 sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 2'428.00 zzgl. Zins von 5 % p.a. seit 3. Februar 2020 zu bezahlen.