Die Klägerin hat die am 16. Dezember 2021 vor Vorinstanz eingereichte Klage nicht unterzeichnet. In der Folge wurde sie mit Verfügung vom 21. Dezember 2021 aufgefordert, innert 10 Tagen eine verbesserte und unterzeichnete Klage einzureichen. Dem ist die Klägerin nicht ausreichend nachgekommen, denn auch die am 10. Januar 2022 eingereichte Klage enthält keine Unterschrift (act. 16).