1. Die Klägerin hat am 10. Februar 2022 unter Beilage eines Entscheids der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 18. Januar 2022 ein mit dem Titel «Vereinfachtes Verfahren Betreffend Forderung» versehenes Schreiben eingereicht. In diesem führt sie aus, dass sie «mit der Meinung des Bezirksgerichtes» nicht einverstanden sei. Sie habe alle Dokumente dem Bezirksgericht geschickt. Weiter führt sie aus, dass sie eine Arbeit geleistet und auch beendet habe, die Beklagte aber nur Fr. 5'000.00 bezahlt habe. Der «Rest» sei nicht bezahlt worden.