Vorliegend lässt sich einzig den Schreiben der anonymen Lehrlinge und den Aussagen von E. bezüglich dessen, was er von den Lehrlingen gehört hätte, entnehmen, dass diese die Bewegungen als Belästigung empfunden hätten. Bei diesen anonymen Lehrlingen sind die Gesten in Richtung des Schritts aber gerade nicht bewiesen, sondern nur gegenüber anderen Mitarbeitern. Dass diese Mitarbeiter die Gesten als - 17 -