Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Aufl., Zürich 2012, N. 13 zu Art. 337 OR). Dass eine solche Androhung stattgefunden hätte, - 12 - ist nicht erstellt. So sagte G. anlässlich der Befragung lediglich aus, er habe die beiden [gemeint sind der Kläger und C.] zitiert und habe von ihnen verlangt, dass sie so auf der Baustelle redeten, wie sie dies auch zu Hause täten. Dies sei nicht weitergegangen (act. 154). Von einer Androhung der fristlosen Entlassung ist somit keine Rede.