2. Eventualiter seien Ziff. 1 bis 3 des Entscheids des Arbeitsgerichts Aarau vom 24. Juni 2021 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung unter Anweisung zur Befragung der Zeugen 1 – 4 unter Zeugenschutzmassnahmen an das Arbeitsgericht Aarau zurückzuweisen. Prozessualer Antrag 1. Es seien durch das Gericht vorsorglich geeignete Zeugenschutzmassnahmen für die Zeugen 1 – 4 zu treffen. 3.2. Mit Berufungsantwort vom 31. März 2022 beantragte der Kläger die vollumfängliche Abweisung der Berufung samt dem prozessualen Antrag betreffend Zeugenschutzmassnahmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: