2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Fr. 8'200.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 11. Februar 2020 zu bezahlen. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ein Arbeitszeugnis für die Zeit des Anstellungsverhältnisses vom 1. Januar 2014 bis 30. April 2020 mit nachfolgendem Wortlaut aus- und zuzustellen: «Herr A., geboren am […], aus dem Q., wohnhaft in R., war vom 1. Januar 2014 bis 30. April 2020 als Elektromonteur in unserem Unternehmen mit einem 100% Pensum angestellt.