2.5. Mit Eingabe vom 25. März 2021 ersuchte die Beklagte erneut um Zeugenschutzmassnahmen für die Zeugen. Zudem stellte sie den Antrag, es seien durch das Gericht vorsorglich geeignete Zeugenschutzmassnahmen für weitere Zeugen zu treffen. 2.6. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 30. März 2021 erstatteten die Parteien Replik und Duplik, wobei sie an ihren Anträgen festhielten. Zudem wurden die Zeugen C. und D. sowie die Parteien, für die Beklagte E., F. und G. befragt. -3-