197). Unter diesen Umständen konnte der Kläger nicht einfach auf eine nicht näher definierte zugesicherte Qualität verweisen, die nicht eingehalten worden sei (in der letzten, vom 19. Juni 2018 datierten klägerischen Mängelrüge [Klagebeilage 28] ist demgegenüber davon die Rede, dass die Qualität der Lackierung nicht dem üblichen Standard entspreche).