5.4. 5.4.1. Der Kläger macht sodann mit Verweis auf Klagebeilage 6 geltend, die Mängel am 9. April 2018 schriftlich gerügt zu haben (Klage, act. 14; N. 31 und Berufung N. 19). Der für die Mängelrüge relevante Teil dieses Schreibens lautet: " […] Im weiteren akzeptiere ich auch die Lackoberfläche nicht, da diese nicht der zugesicherten Qualität entspricht. Nach der Begutachtung - 15 -