5.3.2. Mit Bezug auf die im Whatsapp-Verkehr vom 22. März 2018 gemäss Klagebeilage 5 enthaltene Beanstandung ist zu ergänzen, dass sie sich im Wesentlichen auf den Satz, "[l]eider entspricht die Lackoberfläche nicht der von Ihnen bei der Auftragserteilung zugesicherten Qualität", beschränkte. Dies stellt keine substanziierte Mängelrüge dar (vgl. dazu nachfolgende E. 5.4.1).