Der Auftrag für die mit Brief vom 9. April 2018 (Klagebeilage 6) angekündigte "Fachexpertise" sei erst am 11. Mai 2018 erfolgt. Eine allgemeine Erklärung, die Lackoberfläche entspreche nicht dem Vertrag, genüge nicht (Berufungsantwort S. 5 ff.).