Selbst nach der Inspektion durch F. am 28. März 2018 sei der Kläger nicht in der Lage gewesen, den Mangel zu beschreiben. Der Kläger hätte angeben müssen, was er wo warum beanstande, was auch für einen Laien möglich sei (der Kläger sei jedoch kein Laie). Beim besten Willen und Nachfragen sei die Rüge für die Beklagte unklar geblieben. Eine konkrete Rüge habe die Beklagte erstmals am 20. Juni 2018 gesehen (Gutachten J. [Klagebeilage 3], zugestellt vom K. [Klagebeilage 28]), 2 ½ Monate nach der Übernahme (Anfang April 2018). Der Auftrag für die mit Brief vom 9. April 2018 (Klagebeilage 6) angekündigte "Fachexpertise" sei erst am 11. Mai 2018 erfolgt.