3. 3.1. Mit der Klage macht der Kläger werkvertragliche Ansprüche auf Sachgewährleistung (Ersatzvornahme, eventualiter Minderung) geltend aufgrund einer angeblich mangelhaften Restaurierung seines Oldtimer-Fahrzeugs (Ford Mustang, Mach 1) durch die Beklagte. Die Vorinstanz hat die Klage mangels Beweises einer substanziierten Mängelrüge abgewiesen.