3. Die Gerichtskosten im Betrag von total Fr. 7'378.00, bestehend aus der Entscheidgebühr im Betrag von Fr. 3'500.00, den Kosten für das Gutachten im Betrag von Fr. 3'791.05 und den Zeugenentschädigungen im Betrag von total Fr. 86.95, werden den Parteien je zur Hälfte im Betrag von Fr. 3'689.00 auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Parteien (Kläger Fr. 2'600.00; Beklagte Fr. 1'000.00) verrechnet, sodass der Kläger dem Gericht Fr. 1'089.00 und die Beklagte Fr. 2'689.00 nachzuzahlen haben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."