1.6.3. Am 23. Oktober 2020 ging das vom 19. Oktober 2020 datierte Gutachten beim Bezirksgerichtspräsidium Brugg ein. 1.6.4. Mit Stellungnahme vom 9. November 2020 beantragte der Kläger Ergänzungsfragen, welche die Gerichtspräsidentin dem Experten mit Verfügung vom 30. November 2020 zur Beantwortung vorlegte und dieser mit ergänzendem Gutachten vom 21. Januar 2021 (Eingang bei Gericht 22. Januar 2021) beantwortete. 1.7. Mit Eingabe vom 3. März 2021 bezifferte der Kläger den Streitwert auf Fr. 20'386.00.