2. Der Kläger sei Widerklageweise zu verpflichten, der Beklagten Fr. 15'246.85 zu bezahlen, nebst Verzugszins zu 5% seit heute. Unter Kostenfolge." 1.3. Mit Replik und Widerklageantwort vom 15. August 2019 stellte der Kläger folgende (materielle) Anträge: " 1. An den Anträgen der Klage wird vollumfänglich festgehalten. 2. Die Anträge des Beklagten seien abzuweisen. 3. Auf die Widerklage sei nicht einzutreten. Eventualiter seien die Anträge der Widerklage vollumfänglich abzuweisen. -3-