Die Beklagte habe im Hinblick auf das Schlichtungsverfahren bereits mitgeteilt, dass sie die neuerliche Einleitung eines Schlichtungsverfahrens als Schikane empfinde und deshalb nicht an der Verhandlung teilnehmen werde. Mit Entscheid des Präsidenten des Arbeitsgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg vom 10. August 2021 sei das Schlichtungsverfahren als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben worden, wobei als Klägerin E. aufgeführt geblieben sei. Das am 10. August 2021 eingeleitete Klageverfahren sei das vierte Verfahren.