Die Klagefrist sei demnach am 8. Juli 2021 abgelaufen. Am 6. Juni 2021 habe E. abermals ein Schlichtungsgesuch eingereicht (drittes Verfahren), wobei vor dem Präsidium des Arbeitsgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg ein Schlichtungsverfahren geführt worden sei, bei welchem E. und die Beklagte Parteien gewesen seien. Die Beklagte habe im Hinblick auf das Schlichtungsverfahren bereits mitgeteilt, dass sie die neuerliche Einleitung eines Schlichtungsverfahrens als Schikane empfinde und deshalb nicht an der Verhandlung teilnehmen werde.