Die Klagebewilligung sei von der Klägerin am 22. März 2021 entgegengenommen und die Klage am 10. August 2021 dem Bezirksgericht Laufenburg übergeben worden. Die Einreichung sei demnach nicht innerhalb der Dreimonatsfrist gemäss Art. 209 Abs. 3 ZPO erfolgt. Die Klägerin habe aber am 7. Juni 2021 bei der Schlichtungsbehörde für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ein Schlichtungsgesuch eingereicht, wobei sie gemäss eigener Aussage eine Klage habe einreichen wollen.