1.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg, Präsidium des Arbeitsgerichts, verfügte anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 10. August 2021, dass die Klage als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben werde. Gleichentags wurde das Schlichtungsgesuch vom 6. Juni 2021 als Klage im vereinfachten Verfahren dem Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts, überbracht. 1.4. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. November 2021 beantragte die Beklagte beim Bezirksgericht Laufenburg einen Zwischenentscheid über die Rechtzeitigkeit der Klageeinreichung. 2. Mit Zwischenentscheid vom 19. Januar 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: