die Klägerin habe zwar die Flüge stornieren können, doch sei ihr nur je der hälftige Betrag zurückerstattet worden. Den dritten Betrag von Fr. 683.67 verlangte die Klägerin, weil sie dem Beklagten aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten den Kaufpreis von € 613.03 für ein Paddel und Seil als Darlehen vorgestreckt habe; der Beklagte habe entgegen seinem Versprechen dieses Geld nicht retourniert (vgl. Klage, act. 15 ff. Rz. 34 – 38).