7. 7.1. Die Klägerin machte vor Vorinstanz drei "Forderungen aus Verbindlichkeiten aus dem Konkubinat" geltend. Es handelt sich um Beträge von Fr. 300.00 und Fr. 291.75 und Fr. 683.67, total Fr. 1'275.42. Den ersten verlangt die Klägerin, weil sie für den von ihr gekauften KIA Optima sw. 2.0 GT 1998 cm3 die Autosteuer 2017 zweimal, zuerst im Kanton Zug und später im Kanton St. Gallen ausgelegt habe; nur der Beklagte habe die erste Zahlung zurückfordern können, weil ihr Auto auf Vorschlag des Beklagten im Kanton Zug auf dessen Unternehmen (G.) zugelassen worden sei.