O., N. 108 zu Art. 548-551 OR betreffend "neue Geschäfte während der Liquidation"). Das Gesagte schliesst nicht aus, dass sich auch im Rahmen solcher Geschäfte der ausziehende Partner an den Wohnkosten des andern weiterhin beteiligt; allerdings spricht die allgemeine Lebenserfahrung – gerade nach einer Trennung – gegen eine solche Liberalität bzw. Begünstigung, weshalb eine entsprechende Abrede zu beweisen ist. Entsprechende Überlegungen müssen gelten, wenn bei einer Trennung der eine Partner den anderen (hier unbestrittenermassen die Klägerin den Beklagten) aus der ehemals gemeinsamen Wohnung "rauswirft" (so der - 28 -