Darauf wird nachfolgend an gegebener Stelle zurückzukommen sei (vgl. insbesondere nachfolgende E. 6.3.2 sowie 6.5.1 – 6.5.5). Im Übrigen sind die von den Parteien geltend gemachten Forderungen weitestgehend schon aus rechtlichen Gründen zu verneinen (vgl. nachfolgende E. 6.3, 6.4, 6.5.1, 6.5.2 sowie E. 6.5.5, vgl. aber auch E. 6.5.3 in fine).