aus der Klageantwortbeilage 3 sei ersichtlich, dass die Klägerin am 27. Juli 2017 vom gemeinsamen Konto den Betrag von Fr. 683.67 für Paddel und Seil sowie Fr. 1'360.50 auf ihr Konto überweisen habe; damit sei erstellt, dass sie keine offene Forderung mehr habe (angefochtener Entscheid E. 7.8). Schliesslich sei auch der von der Klägerin geltend gemachte Betrag von Fr. 1'050.00 zuzüglich Zins von Fr. 219.97 weder in der Klage noch in der Replik substanziiert dargelegt bzw. nur ansatzweise begründet worden (angefochtener Entscheid E. 7.9).