Würden zu den Beträgen von Fr. 15'955.63, Fr. 1'275.00, Fr. 1'050.00 Zinsen von mindestens Fr. 219.97 addiert und davon der der Klägerin bereits vom Sperrkonto überwiesene Betrag von Fr. 10'731.60 abgezogen, resultiere die eingeklagte Forderung von Fr. 7'769.00.