Begründet wurde dies zunächst mit Investitionen der Klägerin in die Liegenschaft im Umfang von Fr. 6'556.32 (recte Fr. 6'556.47) (Bareinzahlung auf das gemeinsame Konto von Fr. 2'000.00; Ausgaben für "Pflanzen inkl. Teich + Beleuchtung/Steckdosen" Fr. 3'000.00; Anschaffungen für Haus insgesamt Fr. 1'086.47; eingebrachte Accessoires Fr. 470.00) sowie Fr. 135.45 (Mehrbetrag Strom), total Fr. 6'691.77 (act. 15) (recte Fr. 6'691.92).